Am Montag, 18. Mai, wird der Schulbetrieb fĂŒr die 4. Klassen wieder aufgenommen.
Unterrichtszeit:Von Montag 18. Mai bis Freitag 29. Mai 2020 tÀglich von 8:00 Uhr bis 11:35 Uhr. Am Donnerstag, 21. Mai ist Fronleichnam (Feiertag) und am Freitag, 22. Mai ist ein beweglicher Ferientag. An diesen beiden Tagen findet keine Schule statt.
Lehrerinnen: Frau Hopper, Frau Holst, Frau Köndgen, Frau Schreiber, Frau Quiring und Frau Pingel
UnterrichtsfÀcher: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch
Hausaufgaben: Keine (Die Unterrichtsmaterialien werden in der Schule bleiben).
Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 sollen auch die Kinder der 1., 2. und 3. Klassen schrittweise wieder beschult werden. Dazu werden Sie in der nÀchsten Woche entsprechende Informationen und einen Stundenplan von uns bekommen, an welchen Tagen welche Klassen in welcher Zeit beschult werden.
Achtung
- Ein âMund-Nasen-Schutzâ muss im Bus getragen werden! Bitte die âVerhaltensregeln im Busâbeachten.
- âEssen und Trinkenâ ist von Ihren Kindern selbst mitzubringen (Es gibt keine Wasserausgabe in der Schule!)
- Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Kind alle benötigten Materialien (Stifte, Radiergummi, Schere, etcâŠ.) selbst dabei hat. Es darf kein Material von Lehrern oder SchĂŒlern ausgeliehen werden.
- âKinder mit Krankheitsanzeichenâ sollen zu Hause bleiben!
Anmeldung zur Notbetreuung-Ănderung
GeĂ€ndert hat sich die 2. Verordnung zur BekĂ€mpfung des Coronavirus die Berechtigtengruppe fĂŒr die Notbetreuung, die erneut erweitert worden ist. ZusĂ€tzlich werden jetzt folgende Gruppen genannt bzw. sind erweitert worden:
- Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des SchultrĂ€gers sowie Lehr- und BetreuungskrĂ€fte, die unmittelbar mit der Organisation und DurchfĂŒhrung des PrĂ€senzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sindÂ
- SchĂŒlerinnen, SchĂŒler und Studierende, die unterrichtet werden,Â
- Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tĂ€tig sind,Â
- Personen, die nach BestĂ€tigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre TĂ€tigkeit in der Dienststelle ausĂŒben mĂŒssen,Â
- RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte sowie Notarinnen und Notare,Â
- Mitglieder von Verfassungsorganen,Â
- Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger, – Inhaber von und BeschĂ€ftigte in BestattungsunternehmenÂ
- berufstĂ€tige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Â