Verordnungsänderung Notbetreuung 3

Liebe Eltern,

Am Samstag hat das Land Hessen die dritte Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus verändert. Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden. Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung. Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:  

•   Alleinerziehend oder  

• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden. 

•  Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört. Aufgrund von Nachfragen weisen wir in diesem Kontext darauf hin, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist. Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen. 

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen,  in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.     

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf.

Sollten Sie eine Notfallkinderbetreuung ab Montag, den 4. April 2020 in Anspruch nehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung direkt an der Schule abgeben oder uns als e-mail bis spätestens Freitag, den 3. April 2020 zukommen lassen. Aus Ihren Rückmeldungen können wir dann entsprechende Notfallbetreuungsgruppen einrichten. 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schäfer  (Schulleiter)

Antragsformular hier herunterladen