Verordnungsänderung Notbetreuung

Liebe Eltern,

gestern Abend hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus verändert. Von den Neuregelungen sind auch die Schulen im Hinblick auf die Betreuung betroffen. 

Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört. Aufgrund von Nachfragen weisen wir in diesem Kontext darauf hin, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist. 

Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen. 

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die  Krankheitssymptome aufweisen,  in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.     

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf.

Sollten Sie eine Notfallkinderbetreuung ab Montag, den 23. März 2020 in Anspruch nehmen wollen, senden Sie diese Information erstmal als E-Mail an die Klassenlehrer weiter. Diese werden mich dann darüber informieren. Aus Ihren Rückmeldungen können wir dann entsprechende Notfallbetreuungsgruppen einrichten. 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schäfer (Schulleiter)