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Religionsunterricht

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist bei der Schulanmeldung, zum Halbjahreswechsel und zum Schuljahresende möglich. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern (§100 des Hessischen Schulgesetzes).

Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, müssen am Ethikunterricht teilnehmen.