ZurĂŒck zu FĂŒr Eltern

Religionsunterricht

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist bei der Schulanmeldung, zum Halbjahreswechsel und zum Schuljahresende möglich. Dies bedarf einer schriftlichen ErklÀrung der Eltern (§100 des Hessischen Schulgesetzes).

Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, mĂŒssen am Ethikunterricht teilnehmen.