Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt.
Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden.
Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden.
Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.